Datenschutzordnung
Schützengemeinschaft 1963 Münster/Ts. e. V.
Informationen
für Mitglieder über die Datenverarbeitung (Art. 12, 13, 14
Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)
(1) Art der Daten
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (Art.
4 Nr. 1, 2 DSGVO) seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter
Form. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine
identifizierte oder identifizierbare natürliche Person = betroffene Person
beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Vorliegend handelt es sich um folgende
personenbezogene Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung,
Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum,
Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein, Eintrittsdatum und Mitgliedsnummer
(Passnummer).
(3) Verantwortliche für die Datenverarbeitung (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der geschäftsführende Vorstand.
(E-Mail: vorstand_gf@sgem1963muenster.de).
(2) Pflichtdaten
Die in (1) genannten Daten sind – mit Ausnahme von Telefonnummern (Festnetz und
Mobil) –
Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein
diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. Die
Bereitstellung der übrigen Daten ist freiwillig; sie sind für die Mitgliedschaft
im Verein nicht erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der
freiwilligen Daten ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO (Verarbeitung aufgrund
Einwilligung).
Verantwortliche für die Datenverarbeitung (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der
geschäftsführende Vorstand.
(E-Mail:
vorstand_gf@sgem1963muenster.de)
(4) Datenschutzbeauftragter
(5)Datenschutzkoordinatorin
Fariba Trautmann
Am Rabenstein 861462
Königstein i. Ts.
Tel.: +49 (0) 6174 - 96 18 40
Mail:
fariba.trautmann@web.de
(6) Zwecke der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der
in der Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet,
insbesondere zur Mitgliederverwaltung (einschließlich des Beitragseinzugs),
Förderung des Sports und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, zur
Beantragung von Ehrungen für Verdienste und langjährige Mitgliedschaft und
Unterhalt der Trainer. In diesem Zusammenhang werden die Daten von
Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern, soweit zur Kenntnis
gegeben, wie es deren Funktion und Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage
ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses). Sofern
sich die Datenverarbeitung auf andere Rechtsgrundlagen stützt, wird dies in
dieser DSO an den entsprechenden Stellen erwähnt.
(7) Übermittlung von Daten an Dritte (Art. 4 Nr. 10 DSGVO)
Dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung des Main-Taunus-Kreise:
Ausgetretene Mitglieder.Dem Haupt- und Organisationsamt des Main-Taunus-Kreises: Namen, Adresse, Geburtsdatum,
Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Beantragung der Ehrenamtskarte.An das Amtsgericht Königstein im Taunus: Namen, Wohnort und Geburtsdatum zum Eintrag
beim Registergericht.
(8) Übermittlung an hessische Fachverbände
Als Mitglied folgender hessischer Fachverbände
übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten seiner Mitglieder
dorthin:
a.Landessportbund Hessen e. V.: Name, Adresse,
Geburtsdatum, Mitgliedsnummer (Passnummer), Funktion im Verein, vorangegangene
und neu beantragte Ehrungen.
Namen des geschäftsführenden Vorstandes und die der
Trainer.Hessischer Schützenverband e. V.: Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht,
Mitgliedsnummer(Passnummer), Eintrittsdatum, vorangegangene und neu
beantragte Ehrungen.
c.Bezirk 31 Rhein-Main: Name, Mitgliedsnummer (Passnummer),
Vereinsmeisterschaftsergebnis.
d.Stadt Kelkheim: Namen und Tätigkeitszeiträume von Vorstandsmitglieder für
Ehrungen.
Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die
jeweiligen Mitglieder am Sportbetrieb, den der jeweilige Verband veranstaltet,
teilnehmen können, insbesondere zur Erlangung von Wettkampfpässen und Lizenzen.
Zur Beantragung von Ehrungen an den jeweiligen Verband und zur Beantragung von
Zuschüssen für die Beschäftigung von Trainern.
(9) Veröffentlichung von Fotos und Berichten
§
Teilnehmerlisten/Mannschaftsaufstellungen;
§
Fotos von
der Veranstaltung, auch wenn Teilnehmer oder Zuschauer erkennbar sind;
§
Berichte
und Ergebnisse;
§
Ergebnislisten;
Aushängen, im Internet (z.B. auf
seiner Homepage und bei Facebook, Twitter
…) und seiner Vereinszeitung
veröffentlichen sowie an Print- und Online-Zeitungen/-Medien übermitteln. Die
Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen
Bild werden gewahrt.
b) Einzelbilder von Zuschauern werden nicht veröffentlicht/übermittelt. Soweit
die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Personen hinweisen,
werden dabei höchstens und soweit
jeweils erforderlich Vor- und Familienname, Verein, Altersklasse sowie Funktion
im Verein veröffentlicht/übermittelt.
Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem
erzielten Ergebnis Vor- und Familienname sowie Verein und Altersklasse.
c) Die vorgenannten Regelungen
dienen der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, auf die er
zur Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Aufgaben angewiesen ist.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung
des Mitgliedschaftsverhältnisses). Hilfsweise kommt als weitere Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs.1 f) DSGVO in Betracht: Die
Datenverarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins
erforderlich; die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der
betroffenen Personen überwiegen demgegenüber nicht.
d) In sonstigen Fällen –
insbesondere bei nicht öffentlichen Veranstaltungen veröffentlicht/übermittelt der
Verein Fotos, Berichte, Listen etc. nur mit Einwilligung der betroffenen
Personen (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
(9) Übermittlung von Mitgliederlisten mit personenbezogenen Daten
Mitgliederlisten werden an
Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder nur herausgegeben,
soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die
Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die
Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B.
Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, werden ihm die notwendigen Daten
gegen die schriftliche Verpflichtung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und
sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen
Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, gelöscht werden.
(10) Übermittlung von Listen mit personenbezogenen Daten
Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den
erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des
Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben.
Eine darüberhinausgehende Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf
der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 a)
DSGVO).
(1) Löschung der Daten
Die Mitgliederdaten werden spätestens zwei
Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die
Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereins
nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder
satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
(2) Rechte der betroffenen Personen
Mitglieder haben im Rahmen der geltenden
gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten
personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
Löschung (Art. 17 DGSVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung
(Art. 21 DSGVO). Diese Rechte müssen in Textform (§ 126 b BGB)
bei den in (3), (4) und (5)genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
(3) Einwilligungen
Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung
ihrer Daten erforderlich sind, können diese schriftlich oder per E-Mail erteilt
werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt
wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit
widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (§ 126 b BGB) bei den in (3), (4) oder
(5) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden. Die Rechtmäßigkeit der
bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
(4) Beschwerderecht
Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über
die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408 - 0
Telefax: +49 611 1408 - 900 / 901
Mail:
poststelle@datenschutz.hessen.de