Häufig gestellte Fragen zur Schützengemeinschaft

Was möchten Sie über unsere Schützengemeinschaft wissen?

Entdecken Sie unsere vielfältigen Angebote und wie Sie Teil unserer Gemeinschaft werden.

Bieten Sie Training für Anfänger im Schießsport an?

Ja, wir bieten professionelles Training für Anfänger an, um Ihre Schießfähigkeiten zu verbessern.

Welche Disziplinen werden angeboten?

Luftgewehr, LG Auflage, LG-Dreistellung , KK-Gewehr, KK-Gewehr Auflage, Gebrauchspistole, Luftpistole, Sportpistole, Sportpistole Auflage, Zentralfeuerpistole, Freie Pistole,
Freie Pistole Auflage

Welche Trainingsmöglichkeiten bestehen?

20 Stände a 10 m für Luftdruckwaffen davon 10 für LG-Dreistellungskampf geeignet und 17 für Seniorenschießen (aufgelegt). Weitere 7 Stände 50 m für KK-Gewehr und Freie Pistole.
10 Stände a 25 m für das Kurzwaffen Schießen, davon 5 in der Halle und 5 im Freien.
Relativ neu im Angebot ist das Blasrohrschießen, nicht nur für die Jugend!

Wie kann ich an einem Training bei der SGEM 1963 Münster/Ts. e.V. teilnehmen?

Interessierte und Neulinge sind zu den allgemeinen Trainingszeiten herzlich eingeladen.

Wir bitten um Vorankündigung bei einem der Schießwarte.

Was muss ich mitbringen… festes Schuhwerk und gute Laune.

So lässt sich unter fachkundiger Aufsicht einmal ausprobieren, ob das zukünftige Hobby Spaß machen würde.

Montag17:30 – 19:30 Training Jugend
19:30 – 22:00 Training
Dienstag
Mittwochab 18:00 Uhr nach Vereinbarung
Donnerstag18:30 – 19:30 Training Jugend
Freitag17:30 – 22:00 Training
Samstagab 13:30 Uhr nach Vereinbarung
Sonntag09:30 – 12:30 Training
1. Schießwart Gewehr
Sabrina Merz
Tel.: 06195
Handy:
e-Mail
1. Schießwart Pistole
Jürgen Gondro
Tel.: 06195 5525
Fax: 06195 724 026
Handy: 0172 591 68 13
e-Mail
Gesamt Jugendwart
Eike Krauzpaul
06195 903 599
e-Mail

Austauschen!

Brauche ich eine eigene Waffe?

Der Verein verfügt über Vereinswaffen für diverse Disziplinen. Für ein Probetraining und die ersten Schritte im Schießsport genügt das in der Regel. Wie in den meisten anderen Sportarten auch, kommt mit zunehmender Übung und Wettkampfteilnahme der Wunsch nach einem individuell angepasstem Sportgerät auf. Je nach Disziplin kommen ggf. noch spezielle Kleidung, Gehörschutz oder eine Schiessbrille dazu.enießen Sie exzellente Tennisplätze für unvergleichlichen Spielspaß und optimale Leistung.

Eigene erlaubnispflichtige Waffe:

Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie bei den freien, nicht erlaubnispflichtigen, Waffen. Jedoch hat der Gesetzgeber aus gutem Grund hohe Hürden aufgestellt, die genommen werden müssen, bevor man sich eine eigene scharfe Waffe kaufen darf.

Welche Arten von Mitgliedschaften werden angeboten und was kostet es?

Wir bieten verschiedene Mitgliedschaftsarten an, darunter Einzel-, Familien- und Jugendmitgliedschaften.


Hinweis zur Beitrittserklärung (bitte im Original abgeben):

Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn die Aufnahmegebühr in Höhe von 100,00 € bzw. 20,00 € bezahlt ist. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich eingezogen. Abbuchungstermin ist der 1. April.

Der Mitgliedsbeitrag ist ab dem jeweiligen Quartal zu zahlen, in dem die Aufnahme beantragt wird. Für den Fall des Austritts aus unserem Verein weisen wir darauf hin, dass nach Satzung eine Kündigung im laufenden Jahr nur zum 31. August für das folgende Kalenderjahr möglich ist. Die Abmeldung aus dem Hessischen Schützenverband wird von uns vorgenommen. Zum 31.12. endet in diesem Fall auch die Beitragspflicht.

Änderungen der Bankverbindung bzw. Änderungen der Kontonummer sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Durch Verschulden des Mitgliedes entstandene Gebühren sind von diesem zu tragen.

Eigene erlaubnispflichtige Waffe

Hier eine Zusammenfassung der gesetzlichen Mindestanforderungen die Sportschützen aktuell erfüllen müssen bevor eine erlaubnispflichtige Waffe beantragt werden kann:

  • Mindestens 1 Jahr aktive Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband.
  • Mindestalter 18 Jahre – für Großkaliber 25 Jahre. (Ausnahmen siehe Waffengesetz)
  • Zuverlässigkeit im Sinne des WaffG muss gegeben sein – d.h. es dürfen keine Vorstrafen und/oder Eintragungen wegen Alkohol, Drogen, Gewaltdelikten o.ä. vorliegen. Die Behörden fordern hierfür einen „unbeschränkten“ Bundeszentralregisterauszug an in welchem auch Eintragungen enthalten sind, die im „normalen“ polizeilichen Führungszeugnis wg. Verjährung nicht mehr enthalten sind. Das gilt auch für Jugendstrafen. Zusätzlich werden WBK Anwärter mittlerweile vom Verfassungsschutz überprüft.
  • Regelmäßiges schießsportliches Training und/oder Wettkampfteilnahme mit erlaubnispflichtigen Waffen (Minimum 12 – 18 Termine pro Jahr)
  • Nachweis der Waffensachkunde durch einen behördlich anerkannten Lehrgang mit abschließend schriftlicher und praktischer Prüfung.
  • Nachweis über die sichere Aufbewahrung von Waffe(n) und Munition. Je nachdem ob Kurz- oder Langwaffe bestehen hier unterschiedliche Anforderungen, siehe Waffengesetz. I.d.R. ist ein Tresor erforderlich.


Sind alle Anforderungen erfüllt, kann man einen Antrag auf die Ausstellung einer sogenannten Bedürfnisbescheinigung an den Schießsportverband stellen. In diesem Antrag wird die gewünschte Waffe genannt; diese muss im entsprechenden Verband (bei uns Hessischer Schützenverband bzw. Deutscher Schützenbund) zugelassen sein. Der Verband prüft den Antrag und stellt dann in der Regel eine Bedürfnisbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kann bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragt werden.

Die örtliche Behörde überprüft im Vorfeld die Zuverlässigkeit des Antragstellers unter Einbeziehung weiterer Bundes- und Landesbehörden. Bestehen keine Einwände, wird eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. Mit dieser – vorläufigen WBK – kann die gewünschte Waffe erworben werden; der Kauf muss innerhalb von 14 Tagen der Behörde zur Eintragung angezeigt werden!

Die Behörden überprüfen regelmäßig, z.Zt. bis 10 Jahre nach Erteilung einer Waffenbesitzkarte, das Fortbestehen des Bedürfnisses. Regelmäßige Teilnahme am Training und Wettkämpfen ist daher Pflicht!

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

Erreichen Sie uns – Unsere Kontaktdaten für Ihre Anfragen

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